Fussball landet im fremden Garten


Fußballspielen ist nicht nur hier bei uns traditionell aktuell.
Solange das auf den dafür vorgesehenen Flächen geschieht, ist das ja auch OK.
Leider bietet Uckerath dafür kaum freie und zudem frei zugängliche Flächen an, sodass Wohntraßen dafür 'auserkoren' werden. Das führt leider häufig zu Konflikten.
Nun, abgesehen von den unregelmässig monotonen Geräuschen durch das Balltreten, ist hiergegen zunächst nichts einzuwenden, hierfür dürften dann Zeitpunkt und Zeitrahmen der 'Geräuschkulisse' massgeblich sein.
Anders hingegen sieht es aus, wenn der Ball die 'vorgesehene Spielfläche' verlässt. Im einfachsten Fall landet der Ball nur im Garten eines Anliegers, ohne Schaden anzurichten, aber bereits hier gilt: einfach das Grundstück betreten (sei es nun eingefriedet oder nicht), um den Ball 'zurückzuholen', ist nicht zulässig.


Landgericht München II, Az. O 5454/03

Landet beim Fussballspielen der Ball versehentlich auf dem Grundstück des Nachbarn, darf 'das Leder' nicht ohne Befragen des Grundstückeigentümers vom Grundstück geholt werden.

dpa, Rhein-Sieg-Anzeiger Nr. 128

Das liest sich zunächst banal, hat aber Folgen:

  • wenn der Grundstückeigentümer nicht erreichbar ist -und somit nicht zustimmen kann-, darf der Ball nicht entfernt (zurück geholt) werden;
  • wird der Ball ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers entfernt, und geschieht dabei ein Unglück, entfällt die Haftung des Grundstückeigentümers;
  • wird der Ball ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers entfernt, und entsteht dabei auf dem Grundstück ein Schaden (zertretene Blumen, abgebrochene Äste), haftet der Verursacher alleine!

  • Das Fussballspielen war und bleibt ein attraktiver Freizeitsport, und das ist auch gut so.
    Jedoch: 'Wohnstraßenakteure' sollten sich ihres Handelns bewusst sein.

    Peter Dreeßen 06/2006, geändert 04/2013