Frei laufende Hunde


Wegen seiner eher ländlichen als urbanen Struktur werden in Uckerath viele Hunde gehalten, und wegen des natürlichen Umfeldes des Ortes sind Hundehalter oft geneigt, das Tier abzuleinen. Das führt nicht selten zu Konflikten.
Trotzdem gibt es zu diesem Thema nicht viele Abhandlungen, daher hier eine kleine Zusammenstellung.
Die Rahmenbedingungen sind im Landeshundegesetz NRW zwar festgelegt, sie reichen für die Schlichtung eines 'einfachen' Streites aber nicht aus.
Wer zu diesem Thema online sucht, der wird nur ganz schwer fündig.
Hinweis:
Die nur als 'Quelle' bezeichneten Links datieren aus dem Jahr 2006 und sind heute leider so nicht mehr verfügbar.


1. Freilaufende Hunde sind eine Belästigung der Allgemeinheit!
(Quelle: www.ludwigsstadt.de/sr/Mb_0005.htm)

Nichts gegen liberale Tierhaltung,
aber ein Hund, den man nicht genau kennt, erzeugt in jedem Menschen zumindest Unsicherheit, bei vielen sogar Angst. Auch wer seinen Hund selbst als ungefährlich lieb und nett einstuft, sollte ihn nicht frei herumlaufen lassen. Wegen dieser Belästigung für die Passanten, wegen der Gefahr für das Wild, die durch freilaufende Hunde verursacht wird und letztlich auch wegen der Verunreinigung der Straßen appelliert die Stadt Ludwigsstadt an alle Hundehalter, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt in öffentlichem Verkehrsraum oder in freier Natur bewegen.


2. Hunde an die Leine!
(Quelle:www.gemeinde-rossbach.de/info/gi4_2004.html)


Es vergeht keine Woche in der nicht irgendeine Klage über freilaufende Hunde eingeht. Dass es sich dabei immer wieder um die gleichen Beschwerden über Hunde einiger weniger Hundehalter handelt ist bezeichnend. Es kann nicht angehen, dass sich Menschen nicht mehr auf die Straße trauen, weil sie an der nächsten Ecke eine unangenehme Begegnung mit einem Hund befürchten müssen. Gerade in den Ortsbereichen und Siedlungen haben freilaufende Hunde nichts zu suchen. Sollte sich hier auf Dauer nichts ändern, hätte die Gemeinde die Möglichkeit, eine entsprechende Verordnung zur Einschränkung des freien Herumlaufens von großen Hunden zu erlassen. Jammere dann bitte aber niemand über die Gesetzes? und Verordnungsflut der öffentlichen Verwaltungen - manchmal wird sie regelrecht provoziert.


3. Anleinpflicht in Kassel
(Quelle:www.unsere-pfoten.de/hunde/anleinpflicht.htm)

Wo besteht Anleinpflicht?
Innerhalb der geschlossenen Ortslage - Stadtgebiet - die zusammenhängend auf einer oder zwei Straßenseiten bebaut ist (...), in öffentlichen Park- und Grünanlagen, einzelnen Anpflanzungen und Grünflächen. Dies sind Bereiche, die in der Regel auch so bezeichnet werden(...)

Warum sah sich die Stadt Kassel überhaupt gezwungen, eine solche Regelung zu treffen?
Mit der allgemein zunehmenden Hundehaltung sind eine Reihe von Problemen verbunden. Diese Probleme werden nicht nur in Kassel so gesehen, vielmehr haben sich auch schon die einzelnen Bundesländer mit diesem Thema befaßt. Hier hat man aber erkannt, daß ausschließlich eine Regelung auf Gemeindeebene als eine den individuellen Bedürfnissen der Gemeinde Rechnung tragende und deshalb gute Lösung in Frage kommt.
Eine unmittelbare Gefährdung durch freilaufende Hunde ist unbestritten. Das zeigen die vielen Anzeigen, die im Einzelfall schon in der Vergangenheit zu einer Anleinpflicht führten.
Andererseite können die Verunreinigungen durch Hundekot nicht übersehen werden, die ebenfalls zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führten.
Die Stadt Kassel ist der Auffassung, daß ein Hundehalter auf einen angeleinten Hund mehr Einfluß ausüben kann und Hundehäufchen nicht unkontrolliert, insbesondere auf Gehwegen, in Grün- und Parkanlagen, verstreut werden.
(Auszug aus der Infobroschüre der Stadt Kassel)


4. Anleinpflicht Oberaurach

(Quelle:www.oberaurach.de/informationen/2005/Gem.Nachr/gem_kurier.juli.05.htm)

Freilaufende Hunde - Sorglosen Hundebesitzern droht Bußgeld
Auch wenn es dem einen oder anderen zwischenzeitlich lästig erscheinen mag, so müssen wir abermals auf den Missstand über das freie Umherlaufen von Hunden und verunreinigte öffentliche Flächen durch Hundekot hinweisen. Bei der Gemeindeverwaltung gehen fast täglich Beschwerden über sorglose Hundehalter ein. Die zahlreichen Bitten und Aufrufe oder sogar die persönlichen Anschreiben an die betroffenen Hundehalter interessiert diejenigen, die es betrifft, absolut nicht. Im Gegenteil. Die Situation mit durch Hundekot verschmutzte Grünflächen, Gehwege, Straßen und sogar Kinderspielplätze ist nach wie vor unverändert. Deshalb geht die Gemeinde seit geraumer Zeit einen anderen Weg und erlässt Bußgelder.


5. Hundeschule
(Quelle: www.tierheim-weiden.de/HundeSchule.htm)

  • In der Öffentlichkeit wird von Hundebesitzern erwartet, dass sie Rücksicht auf die Interessen "Hundeloser" aber auch "hundehaltender" Mitmenschen nehmen.
  • So sollte jeder Hundehalter (auch der, der den Vierbeiner in der Öffentlichkeit führt) darauf achten, dass die Hinterlassenschaften (Kot) seines/ihres Hundes ordentlich entfernt werden.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben (viele haben als Kinder schlechte Erfahrungen mit Hunden gemacht) - betroffen sind nebst den Fußgängern besonders Kinder, Jogger, Nordic-Walker und Radfahrer.
    Auch wenn Ihr Vierbeiner in keinster Weise aggressiv ist, kann er andere ängstigen, belästigen oder auch gefährden.
  • Halten Sie Ihren Hund deswegen immer unter Kontrolle, damit er nicht Fahrradfahrer - Jogger - Walker, oder Fußgänger zu Fall bringt.
    Eine positive Hundeerziehung kann dafür sorgen, dass Ihr Hund gut und gerne gehorcht und für Andere keine Gefahr darstellt. Sie tragen so, und mit dem Entfernen von Hundekot, dazu bei, dass die Gesellschaft wieder "hundefreundlicher" wird.
  • Hundehalter bzw. der, der den Hund ausführt, hat dafür zu sorgen, dass der Vierbeiner keinen Schaden anrichtet (Halterhaftpflicht). So darf Ihr Hund weder Kleidung fremder Personen verschmutzen, andere Tiere hetzen oder gar verletzen, unkontrolliert auf die Straße laufen und einen Unfall provozieren. Im Schadensfall haftet der Tierhalter, bzw. die betreuende Person des Tieres (und das kann sehr teuer werden).
  • Sie haben als Hundehalter, bzw. als Hundeführer Ihren Hund IMMER und ständig unter Kontrolle zu halten.
    Das bedeutet, wenn sie Ihren Hund erzogen haben und er GUT GEHORCHT, können sie ihn durch Rückruf oder "bei Fuß" in Problemsituationen in Ihrer Nähe halten. Klappt das nicht sicher und zuverlässig, dann müssen Sie Ihren Hund anleinen!

(...)

Die Stadt Hennef (Ordnungsverwaltung, Zeichen 32.27.12) gibt folgende Hinweise:
Ein Hund ist so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass er für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren nicht zur Gefahr werden kann. Hingewiesen wird dabei besonders auf die Leinenpflicht nach §2 Absatz 2 LHundG NRW, LForstG NRW und auch Straßenverkehrsordnung. Danach sind Haustiere, die den Verkehr gefährden können, von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
Bezüglich Lärm ausgehend von Tieren und die Einhaltung der Nachtruhe in der Zeit von 22.00-06.00 Uhr gilt §12 i.V.m. §9 Landesimmissionsschutzgesetz NRW.
Verunreinigungen durch den Hund sind gemäß §15 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen der Stadt Hennef (Sieg) vom 20.08.1990 vom Tierhalter oder denjenigen, denen die Aufsicht über die Tiere übertragen ist oder die diese tatsächlich ausüben, zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Peter Dreeßen 10/2005, geändert 02/2006, zuletzt geändert 04/2013